Photovoltaikanlage auf dem Dach

Bild: erhard.renz / Flickr

Wer Strom erzeugt und verkauft, wird zum Unternehmer

Mit einer Photovoltaikanlage kann man nicht nur Stromkosten sparen sondern auch Steuern. Verkauft man von der gewonnenen Energie mindestens zehn Prozent an den Netzbetreiber, wird man zum Unternehmer und muss dies dem Finanzamt melden.

Abschreibung der Photovoltaikanlage

Die Anschaffung und Montage muss über 20 Jahre abgeschrieben werden; das heißt jährlich mit einem 20stel des Gesamtpreises.

Allein bei der Anschaffung ist die steuerliche Regelung unterschiedlich. Baut man die Anlage auf das Dach oder in das Dach ein, ist schon darauf zu achten, wie man die Investition steuerrechtlich veranschlagt. Der Wert, der zur Abschreibung zu Grunde liegt, verringert bei dem Dacheinbau um den Preis, den eine normale Dachdeckung kostet.

Beispiel: die Photovoltaikanlage kostet insgesamt 20.000,00 Euro. Eine normale Dachdeckung für diesen Bereich beträgt 8.000,00 Euro. Folglich werden nun nur noch 12.000,00 Euro für die Abschreibung veranschlagt.

Auch die Betriebskosten der Photovoltaikanlage sparen Steuern

Die Betriebsausgaben wie z.B. Reparaturkosten und Kosten der Wartung, auch eventuelle Versicherungsbeiträge können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Anita Käding, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler meint dazu: „Es zählen aber nur die Kosten, die auf die Herstellung des verkaufen Stroms entfallen.“

Die Kosten des zum Eigenbedarf erzeugten Stroms sind selbst zu tragen.

Privates Umweltmanagement

Schaut man sich nun das private Umweltmanagement in kurzen Zügen hier an, lässt sich sagen, dass man als „Privat-Unternehmen“ mit der Herstellung von Solar Energie zwar nicht reich wird, aber sich die Kosten um ein vielfaches reduzieren lassen. Das Umweltbewusstsein sollte dann aber an zweiter Stelle stehen.

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