Womöglich werden wir Menschen einfach nur immer bequemer. Drive-in-Schalter in Fast Food Restaurants sind inzwischen ein „alter Hut“. Inzwischen gibt es Drive-in nämlich auch schon in diversen Baumärkten, sogar eine Bäckerei hat ein Drive-in und in England wurde das Drive-in-Verfahren in einem Modegeschäft getestet. Nun springt auch eine bekannte Warenhaus-Kette Elektronik auf den „Drive-in-Zug“ auf. Media Markt testet eine Kombination aus Online-Bestellung und die Abholung der Waren dann am Drive-in-Schalter.
Verlischt das Widerrufsrecht?
Bestellen kann der Kunde sein Waren auf der Webseite von Media Markt. Nach rund einer Stunde soll das Produkt dann im Drive-in-Schalter zur Abholung bereitstehen. Die Webseite Computer Base bzw. die Stiftung Warentest machen sich aber Sorgen um das Widerrufsrecht bei einer Bezahlung der Produkte im Drive-in-Schalter bei der Abholung. Denn das Fernabsatzgesetz inklusive des 14-tägigen Widerrufsfrist hat bei einer Abholung mit gleichzeitiger Bezahlung keine mehr. Dagegen steht aber natürlich die Kulanz des Händlers. Sollte Media Markt es nach einigen Tests mit dem Drive-in-Schalter in den Märkten ernst meinen, wird der Konzern sicherlich hierfür eine kundenfreundliche Lösung bereithalten.
Möglicherweise werden wir immer bequemer. Wir finden die Idee mit dem Drive-in-Schalter aber richtig gut. Denn nun müssen wir uns weder ins Geschäft selbst begeben, noch müssen wir auf eine Lieferung warten., wenn wir neue Elektronik kaufen möchten.