Zugangskontrollen

ZugangskontrollenGerade wieder aktuell in den Schlagzeilen befindet sich ein Unternehmen unter anderem, weil es die Mitarbeiter bei Verlassen des Betriebs stichprobenweise kontrolliert. Sicherlich kann darüber diskutiert werden, ob es wirklich moralisch Rechtens ist, bei den eigenen Angestellten zu prüfen, ob sie nicht eventuell mehr mit nach Hause nehmen, als sie zur Arbeit brachten. Aber nicht nur Kontrollen beim Verlassen des Betriebsgeländes stehen in der Kritik. Sondern zum Teil auch Zugangskontrollen an empfindlichen Orten wie Strafvollzugsanstalten, Gerichten oder Flughäfen. Im Falle des Beschlusses der Zugangskontrolle bei Besuchern Strafvollzugsanstalten ist es sicherlich ein diskussionswürdiges Thema, ob hier tatsächlich Urin- und Speichelproben der Besucher genommen werden sollten und dürften.

Vergessen oder von den Gegnern der Zugangskontrollen beiseitegeschoben wird bei einer solchen Diskussion scheinbar immer wieder eine Tatsache. Die Zugangskontrolle sorgt für Sicherheit. In einer Strafvollzugsanstalt vor allem für die Menschen, die dort ihren Beruf nachgehen und den Menschen, die dort wirklich nur jemanden einen Besuch abstatten wollen, ohne illegale Produkte oder Substanzen einzuschleusen. Zugangskontrollen schützen. In einer Strafvollzugsanstalt, an einem Flughafen, einem Gericht oder auch in einem Unternehmen unter Umständen Menschenleben. Die Frage ist, ob ich als jemand, der keine Straftat im Sinn hat, dies über mich ergehen lassen will, stellt sich eigentlich nicht. Denn wenn die Zugangskontrolle verhindert, dass ich beim Betreten eines empfindlichen Bereichs geschützt bin, dann nehme ich die kleine persönliche Einschränkung gerne in Kauf.

Von Jochen

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